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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Oliver Vogel Webdesign und Webhosting – Gernsheimer Str. 27a – 64665 Alsbach-Hähnlein

Stand: 01. Februar 2012

 

 

§1 Geltungsbereich

(1) Oliver Vogel Webdesign und Webhosting (im folgenden OVWW) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen im Bereich Datendienste, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn OVWW sie schriftlich bestätigt.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von OVWW, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages

durch OVWW zustande. OVWW kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(2) OVWW kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

 

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.

(2) Soweit OVWW entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die OVWW Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er

verpflichtet,

(a) OVWW innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren, dazu gehören auch Anschriftenwechsel, Änderung der Rufnummer, der Emailadresse, etc.;

(b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die OVWW Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; insbesondere sind zu unterlassen, die Zurverfügungstellung von Downloads, die nicht in direktem Zusammenhang mit der eigenen Web-Präsenz stehen, sowie aktive Onlinespiele auf Skriptbasis, sowie jegliches Testen von ASP, PHP oder Perl-Skripten direkt auf dem Webserver (dies hat lokal auf dem eigenen Rechner vor Veröffentlichung zu erfolgen), ebenso das Erzeugen von Endlosschleifen durch Redirects oder defekte oder fehlende Datenbanken in einer Anwendung;

(c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am OVWW Netz erforderlich sein sollten.

(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; insbesondere sind für Emailkonten Kennwörter zu verwenden, die mindestens 8 Zeichen lang sind und gleichermaßen aus Buchstaben und Zahlen bestehen, um das illegale Ermitteln von Kennwörtern zum Schutz vor SPAM zu minimieren;

(e) OVWW erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(f) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die OVWW durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen

Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung durch den Kunden fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt wurde;

(g) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht (d.h. sofort nach Erhalt der Rechnung) zu zahlen;

(h) den OVWW entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher

Zuwiderhandlung zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1Lit.(b) genannten Pflichten, ist OVWW sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den virtuellen oder Rootserver des Kunden unverzüglich still zu legen. Dasselbe gilt für virtuelle Webserver.

(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung

vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

§5 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der OVWW Dienste durch Dritte ist nicht gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen. die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs und

Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der OVWW Dienste durch Dritte entstanden sind.

§6 Zahlungsbedingungen

(1) OVWW stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen

zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen inklusive der gesetzlichen

Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder jährlich auf Rechnung zur Überweisung durch den

Kunden, jeweils im Voraus für das Laufzeit-Folgejahr, bzw., falls gesondert vereinbart auch Quartalsweise, jeweils aber im Voraus für das Folgequartal bei einem zusätzlichen Verwaltungskostenaufschlag laut aktuellen Vertrag pro Quartal.

Bei Mietserver ist auch eine monatliche Zahlung im Voraus möglich.

(2) Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig.

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren / Traffic / Transfer), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekomgebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von OVWW sind vom Kunden zu tragen.

(5) Rücklastschriften, die vom Kunden und/oder seiner Bank zu verantworten sind, werden mit Informationskosten in Höhe von 10,- Euro berechnet, die vom Kunden zu tragen sind.

(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach

Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist OVWW

berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

 

§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche OVWW kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen

aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem

abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OVWW die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern OVWW oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von OVWW autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten hat OVWW auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OVWW, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und

Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des

Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, und die OVWW zu vertreten hat, nicht mehr auf die OVWW Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches OVWW liegende Störung

erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn OVWW oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich

der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

 

§8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist OVWW berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass OVWW eine höhere Zinsenlast nachweist.

(2) OVWW kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den virtuellen Webserver oder Mietserver zu

sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 4 Wochen erstreckt und OVWW gemahnt und auf die Rechtsfolgen

hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt OVWW vorbehalten.

 

§9Verfügbarkeit der Dienste

(1) OVWW bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für

vorbeugende Wartungsarbeiten werden so früh wie möglich angekündigt. OVWW wird Störungen seiner technischen

Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

 

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die OVWW unterbreiteten Informationen nicht als

vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass OVWW seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und

für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich OVWW Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist OVWW berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der OVWW Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht,

werden Informationen über den Kunden Dritten zugänglich gemacht (DirectoryServices).

 

 

 

 

§11 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei

Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber OVWW wie auch im Verhältnis zu deren

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die

Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) OVWW haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen OVWW Leistungen unterbleiben. OVWW haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) OVWW haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

(a) durch die Inanspruchnahme von OVWW Diensten,

(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch OVWW,

(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch OVWW,

(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens OVWW,

(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch OVWW

nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung OVWW für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen FixEntgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die OVWW oder Dritten durch die missbräuchliche oder

rechtswidrige Verwendung der OVWW Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

 

§12 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne OVWW Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der OVWW

(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/gewerbliche Besteller,

(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,

(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.

(2) Unter sonstige Aufträge fallen a) HardwareLieferung b) SoftwareLieferung c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 3

beschriebenen Leistungsumfanges.

 

§13 Preisänderungen

Preisänderungen durch OVWW treten drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden

mitgeteilt wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und die so entstehende Kosten-Mehrbelastung durch die Preiserhöhung abzulehnen. In diesem Falle werden Preisminderungen gegen

gegebenenfalls gewährte Nachlasskonditionen aufgerechnet. Eine Kündigung nach §13 ist ausgeschlossen, wenn sich die

Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von OVWW genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren

monopolistischen Diensten, hält. Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf Kündigung gemäß §13

 

§14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Alsbach-Hähnlein, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von OVWW.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde. Oliver Vogel, Gernsheimer Str. 27a, D-64665 Alsbach-Hähnlein, Telefon: 06257 9189112 Telefax: 06257 9189072 Email (allgemein): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von OVWW Kunden gebunden.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die

Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der

Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen

Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.